Die Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen hat gegen die Volkswagen AG ein Bußgeld in Höhe von 1,1 Millionen Euro verhängt. VW hat den entsprechenden Bußgeldbescheid akzeptiert.

Was war passiert?
Bei Testfahrten, die VW unter Einsatz eines Dienstleisters durchführte, war es zu verschiedenen Datenschutzverstößen gekommen. 

Ins Rollen gekommen war das Ganze 2019, als der österreichischen Polizei bei einem Fahrzeug merkwürdige Anbauten aufgefallen waren. Die Fahrzeuge wurden im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten und die Aufbauten stellten sich als Kameras heraus. An dem Fahrzeug befand sich jedoch kein Hinweise auf die Kameras und auch die weiteren Informationen nach Art. 13 DSGVO der anderen Verkehrsteilnehmer war unterblieben.

Im weiteren Verlauf wurde zudem festgestellt, dass VW keinen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Dienstleister, welcher die Testfahrten durchführte, geschlossen hatte. Ein solcher wäre jedoch zwingend erforderlich gewesen.
Und damit nicht genug, es war auch keine Datenschutzfolgeabschätzung vorgenommen worden. Bei einer solchen werde vereinfacht gesagt die Risiken für die Rechte der mögliche Betroffenen, hier der Verkehrsteilnehmer unter die Lupe genommen. Im Ergebnis wird abgewogen, ob und unter welchen Einschränkungen die jeweilige Datenverarbeitung durchgeführt werden kann.
Aber wir sind noch nicht am Ende der Verstöße, einen haben wir noch: im Verarbeitungsverzeichnis fehlten die Erläuterung der Technisch Organisatorischen Maßnahmen.

Die zahlreichen Verstöße gegen die DSGVO führte zu dem Bußgeld in Höhe von 1,1 Millionen Euro. VW hat die beanstandete Maßnahme eingestellt und im Bußgeldverfahren kooperiert.