Die irische Datenschutzbehörde hat ein Bußgeld in Höhe von 17 Millionen Euro gegen Meta Plattform Ireland Ltd. verhängt – Meta ist der neue Name, den sich der Facebook-Konzern jüngst gegeben hat.
Dem Ganzen liegen Ermittlungen der Behörde zu Grunde, die Ihren Anlass in zwölf Datenpannen im Zeitraum Juni bis Dezember 2018 hatten. Letztlich lautet der Vorwurf gegen Meta, dass die Rechenschaftspflicht nicht ausreichend nachgekommen worden war. Denn Meta konnte nicht nachweisen, welche Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen worden waren.
Die Rechenschaftspflicht nach DSGVO besagt, dass der Verantwortliche den Nachweis darüber erbringen (können) muss, dass die Grundsätze der Datenverarbeitung eingehalten werden. Dies sind:
* Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
* Transparenz der Datenverarbeitung
* Datenminimierung
* Integrität und Vertraulichkeit
* Richtigkeit der verarbeiteten Daten
* Speicherbegrenzung