50.000 € bußgeld wegen rechtswidriger datenverarbeitung und verstoß gegen informationspflicht

dsgvo-expertin Christiane Henneken Datenschutzgrundverordnung

Was war passiert?

Ein Bauträger hatte Grundstückseigentümern Kaufangebote unterbreitet. Dabei wurde nicht darüber informiert, woher die Daten der jeweiligen Eigentümer stammten und woher der Bauträger Kenntnis über die Eigentümerstellung hatte.

Die Behörde ermittelte, dass ein Vermessungsingenieur von seiner Befugnis das Grundbuch einzusehen Gebrauch gemacht hatte und die Daten mehrerer hundert Eigentümer ohne deren Kenntnis und Einverständnis gewonnen hatte. Die Daten hatte der Ingenieur sodann an den Bauträger weitergegeben.

Das fanden weder die Eigentümer noch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg lustig.

Die verhängte gegen den ein Bußgeld in Höhe von 50.000 €, das inzwischen rechtskräftig ist. Begründet wird dieses damit, dass zum einen ein Verstoß gegen die Informationspflichten nach Art. 14 DSGVO vorliege. Zum anderen sieht die Behörde keine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, insbesondere könne kein berechtigtes Interesse angenommen werden. Denn bei den Eigentümern handelte es sich um Privatpersonen und der Bauträger konnte nicht davon ausgehen, dass diese mit einer werblichen Ansprache einverstanden seien, zumal vorher keine geschäftliche Beziehung zu dem Bauträger bestanden habe.

Gegen den Vermessungsingenieur wurde ein Bußgeld in Höhe von 5.000 € verhängt.

Quelle: PM LfDI BW 21.09.22

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