digital service act – david gegen goliath?

dsgvo-expertin Christiane Henneken Datenschutzgrundverordnung

Während der Anwender noch mit den Konsequenzen für die Praxis des Urteils des Europäischen Gerichtshofes zum Ende des Privacy Shields kämpft, arbeitet die EU bereits an einem Gesetzesvorhaben, das die Marktmacht der Großen wie Amazon, Google, Microsoft, Apple etc. beschränken soll – dem Digital Service Act. Ein erster Entwurf des Gesetzes soll Ende des Jahres vorliegen.

Ziel ist unter anderem die Vereinheitlichung der europäischen Regelungen. Damit soll ein Kontrollrahmen geschaffen werden, der sicherstellt, dass die Konzerne ihre rechtlichen Verpflichtungen insbesondere im Bereich Datenschutz und Moderation von Inhalten nachkommen. Anders als bei der DSGVO soll hier die Durchsetzung und Kontrolle nicht durch die EU-Mitgliedsstaaten selbst erfolgen, sondern durch eine europäische Aufsichtsbehörde.

Außerdem sollen mit dem Digital Service Act Regelungen geschaffen werden, welche es ermöglichen, bereits das Entstehen marktdominanter Unternehmen zu verhindern, und die nicht erst dann greifen, wenn ein Unternehmen bereits diese Stellung hat. Hier ist eine sogenannte ex-ante Regulierung in der Diskussion, also ein Vorab-Regulierung des Marktes

Angedacht sind zudem verschiedene „Werkzeuge“ für die Behörden. So auch eine Befugnis zur Anordnung der Interoperabilität.  Behörden könnten dann die Öffnung von Diensten zu andern Diensten anordnen. Die Behörde könnte beispielsweise anordnen, dass WhatsApp seine Dienste öffnet, so dass dann WhatsApp-Nutzer Nachrichten mit Nutzern anderer Messengerdienste wie Signal oder Telegram austauschen könnten. Hiermit könnten in sich geschlossene Systeme und Abhängigkeit von Nutzern sowie das Entstehen von Marktmacht vermieden werden.

Es bleibt abzuwarten wie der erste Gesetzentwurf konkret aussehen wird und wie die Großen der Branche, gegen die sich das Gesetz mehr oder weniger ausgesprochenermaßen richtet, darauf reagieren werden.

30.09.2020/ hen

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