der eugh hat gesprochen

dsgvo-expertin Christiane Henneken Datenschutzgrundverordnung

Die Schufa ist eine, um nicht zu sagen in Deutschland die Wirtschaftsauskunftei und erstellt Bonitätsauskünfte über Privatpersonen und auch Unternehmen. Wir kennen das alle: beim Abschluss zum Beispiel eines Mietvertrages wird vom Vermieter eine Schufasauskunft gefordert und hat Auswirkungen auf den Vertragsschluss. 

Datenschützer bemängeln schon lange die Praxis der Schufa, anlasslos und quasi unbegrenzt personenbezogene Daten zu sammeln.

Der EuGH hat nun klargestellt, dass das Procedere der Schufa gewissen Grenzen unterliegt. Bei der Datensammlung handelt es sich nach Ansicht des Gerichtes um einsautomatisierte Einzelfallentscheidung. Eine solch ist nach Datenschutzgrundverordnung grundsätzlich nicht zulässig ist.

Die Schufa hat vorgebracht, dass sie selbst ja keine Entscheidungen treffe, sondern lediglich bei der Entscheidungsfindung unterstütze.
Der EUGH sieht das jedoch anders, da das Scoring/ die Bonitätsauskünfte einen maßgeblichen Einfluss bei der Frage, ob Verträge zustande kommen, hätten.

Wie seht ihr das? Ist das Urteil des EuGH richtig? Oder findet Ihr das Datensammeln der Schufa eher ok? Ich bin auf Eure Kommentare gespannt.

Quelle: EuGH 07.12.2023 C 634/ 21

Kennst Du schon meinen Newsletter rund um Aktuelles und Informatives aus der Welt des Datenschutzes?

Nein? Dann abonniere ihn doch direkt.