Neulich hat mein geschätzter Beraterkollege Florian Padberg eine schöne Frage aus der Praxis mit in unseren regelmäßigen Call gebracht. Eine Frage, die für alle, die Mitarbeiter einstellen, eine hohe Relevanz hat
✉️ Du erhältst eine Bewerbung, der Kandidat gibt natürlich in der Bewerbung seine privat E-Mail-Adresse an, damit Du ihn im Zusammenhang mit der Bewerbung kontaktieren kannst. So weit so gut und recht problemlos.
📝 Nun zeigt sich: der Kandidat ist mehr als geeignet ist und Ihr werdet Euch handelseinig. Der Vertrag wird unterzeichnet , der Arbeitsantritt ist erst einige Wochen später.
Dazu findest Du ein kurzes Video auf meinem YouTube – Kanal; Du findest mich unter @dsgvo-expertin.
💡Du erfährst im dem Video,
➡️ warum die Nutzung der privaten E-Mail-Adresse des Bewerbers in der Phase zwischen Vertragsschluss und Arbeitsbeginn datenschutzrechtlich nicht so ganz ohne ist
➡️ wie Du damit umgehen kannst und vor allem:
➡️ wie Du das Problem datenschutzkonform lösen kannst.
Und so viel sei verraten: die Lösung ist kein Hexenwerk. Also schau rein.
💭 Wie sind Deine Gedanken dazu?
🗣️ Du hast Fragen oder konkreten Beratungsbedarf? Lass uns sprechen.