datenschutzirrtum # 5: die dsgvo betrifft nur die digitale datenverarbeitung

Foto von DSGVO-Expertin, Rechtsanwältin Christiane Henneken und Text: Die DSGVO betrifft nur die computergestützte Verarbeitung von Daten Meine klassischen Akten in Papierform sind davon nicht betroffen

  DSGVO gilt auch für Papier: Warum auch Daten auf Papier geschützt werden müssen „Meine Ordner, Akten und Notizen sind doch alle analog. Da findet die DSGVO keine Anwendung.“ Diesen Satz höre ich immer wieder. Doch er ist schlicht falsch. Die DSGVO schützt alle personenbezogenen Daten. Egal ob digital oder auf Papier. Wenn Du Kundendaten […]

was ein lagerfeuer mit datenschutz zu tun hat

Die DSGVO erfasst nicht nur computergestützte, nicht nur rein digitale Datenverarbeitungen. Sie erfasst auch die rein analoge Datenverarbeitung. Also auch alles, was auf Papier festgehalten wird, sofern personenbezogene Daten betroffen sind. Entsprechend gelten auch alle Grundsätze und Vorgaben. Wenn Papierdokumente, die personenbezogene Daten enthalten, vernichtet werden sollen, muss man besonders aufpassen. Denn sie müssen natürlich […]