Der Grundsatz der Zweckbindung besagt, dass personenbezogene Daten nur für zuvor festgelegte, eindeutig definierte und legitime Zwecke verarbeitet werden dürfen. Der Zweck darf nicht ohne Weiteres geändert werden.
Der Grundsatz der Zweckbindung besagt, dass personenbezogene Daten nur für zuvor festgelegte, eindeutig definierte und legitime Zwecke verarbeitet werden dürfen. Der Zweck darf nicht ohne Weiteres geändert werden.