Datengeheimnis bedeutet, dass personenbezogene Daten nicht unbefugt verarbeitet werden dürfen. Der Begriff entstammt dem alten BDSG. Die DSGVO kennt etwas Ähnliches: die Verpflichtung auf Vertraulichkeit, die – über den Gesetzeswortlaut hinaus- nicht nur für Auftragsverarbeiter, sondern auch für die eigenen Mitarbeiter erfolgen sollte.