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DSB

DSB ist eine verbreitete Abkürzung für Datenschutzbeauftragter. Ein solcher muss von Unternehmen dann bestellt werden, wenn regelmäßig mehr als 20 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Wird er trotz Pflicht nicht bestellt, droht ein Bußgeld. Der DSB hat auf die Umsetzung und Einhaltung der ->DSGVO im Unternehmen hinzuwirken.  

DSFA

DSFA steht für Datenschutzfolgeabschätzung, eine Art Vorabkontrolle bei Einführung neuer Prozesse, bei denen personenbezogenen Daten betroffen sind. Es ist das mit dem neuen Prozess verbundene Risiko für Rechte und Freiheiten der betroffenen Personenkreise zu bewerten. Die DSFA ist in bestimmten Fällen Pflicht.

DSGVO

DSGVO steht für Datenschutzgrundverordnung. Dies ist die deutsche Bezeichnung für die EU-Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016. Die englische Bezeichnung lautet -> GDPR und steht für General Data Protection Regulation, die französische Bezeichnung lautet -> RGPD.