DSB ist eine verbreitete Abkürzung für Datenschutzbeauftragter.
Ein solcher muss von Unternehmen dann bestellt werden, wenn regelmäßig mehr als 20 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Wird er trotz Pflicht nicht bestellt, droht ein Bußgeld.
Der DSB hat auf die Umsetzung und Einhaltung der ->DSGVO im Unternehmen hinzuwirken.