DSFA steht für Datenschutzfolgeabschätzung, eine Art Vorabkontrolle bei Einführung neuer Prozesse, bei denen personenbezogenen Daten betroffen sind. Es ist das mit dem neuen Prozess verbundene Risiko für Rechte und Freiheiten der betroffenen Personenkreise zu bewerten. Die DSFA ist in bestimmten Fällen Pflicht.