Datenschutz, ein Thema, um das keine Karnevalsgesellschaft herumkommt. Denn die Umsetzung der DSGVO ist auch für Vereine Pflicht. Eine Pflicht, die mit einer bloßen Datenschutzerklärung auf der Website oder einer Einwilligung der Mitglieder bei Weitem nicht erfüllt ist. Nachdem die Teilnehmer im ersten Teil im September erfahren hatten, was die DSGVO regelt und was dies für sie bedeutet, ging es gestern in Teil 2 nun um die praktische Umsetzung einzelner gesetzlicher Vorgaben. So habe ich den Mitgliedsvereinen des Festkomitee Kölner Karneval in diesem Seminar zum Beispiel vermittelt, was genau in ein Verarbeitungsverzeichnis gehört oder welchen Inhalt die Informationspflicht nach Artikel 13 DSGVO aufweisen muss. Weitere Themen waren
- was muss bei Gestaltung einer Website datenschutzrechtlich beachtet werden
- wie muss ich auf Betroffenenanfragen reagieren
- wie muss ich ein Datenleck melden
- was umfasst eigentlich die Rechenschaftspflicht
Es war ein tolles Seminar mit wunderbaren Teilnehmern, die mir das ein oder andere Loch in den Bauch gefragt haben. Du bist in einem Verein und möchtest Dich auch rund um das Themas „Datenschutz & Verein“ informieren? Dann ist mein Onlinekurs „Datenschutz im Verein“, den ich demnächst anbiete, sicher etwas für Dich.